top of page

Rückerstattungsrichtlinien

Rückerstattungsrichtlinie

​​Die Vergütung unserer Leistungen erfolgt auf Grundlage des jeweils erteilten Auftrags sowie der vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bei den angebotenen Leistungen handelt es sich um individuell erbrachte Dienstleistungen, insbesondere die Erstellung von Gutachten, Bewertungen und Stellungnahmen. Eine Rückerstattung bereits erbrachter Leistungen ist daher grundsätzlich ausgeschlossen.

 

Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht ausschließlich, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften dies vorsehen oder die Leistung nachweislich erheblich von der vertraglich geschuldeten Leistung abweicht. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, nach eigener Wahl Nachbesserung zu leisten, eine anteilige Erstattung vorzunehmen oder eine Ersatzleistung anzubieten.

Der Auftraggeber bleibt gemäß den AGB unabhängig von einer möglichen Kostenübernahme durch Dritte (insbesondere Versicherungen) zur vollständigen Zahlung verpflichtet. Eine Rückerstattung aufgrund ausbleibender oder gekürzter Zahlungen durch Dritte ist ausgeschlossen.

Wird ein Auftrag vor Beginn der Leistungserbringung storniert, können bereits entstandene Aufwendungen sowie eine angemessene Vergütung für vorbereitende Tätigkeiten in Rechnung gestellt werden.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Nachteile, Verzögerungen oder Mehraufwand, die aus unvollständigen oder fehlerhaften Angaben resultieren, begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Für Verbraucher gilt das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß den AGB. Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, ist er verpflichtet, bereits erbrachte Leistungen anteilig zu vergüten.

 

Bei vollständiger Leistungserbringung erlischt das Widerrufsrecht.

Diese Rückerstattungsrichtlinie ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen und gilt mit Auftragserteilung als anerkannt, sofern sie dem Auftraggeber vorab zugänglich gemacht wurde.

bottom of page