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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)-
Kfz-Sachverständiger Saberi

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Kfz-Sachverständiger Maziar Saberi

§ 1 Geltungsbereich

Die Erstellung von Gutachten sowie alle weiteren Leistungen durch Maziar Saberi (im Folgenden „Auftragnehmer“ oder „AN“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform oder der elektronischen Form (E-Mail). Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber (AG) diese AGB an.

Diese AGB gelten für alle vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen, insbesondere Gutachten, Beratungen, Stellungnahmen sowie sämtliche Nebenleistungen im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung.

§ 2 Auftragserteilung

Aufträge können schriftlich, mündlich, telefonisch oder über elektronische Kommunikationsmittel erteilt werden und gelten als verbindlich.

Sobald die Auftragserteilung erfolgt ist, gilt der Auftrag als begonnen. Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Insbesondere sind Vorschäden, reparierte sowie unreparierte Schäden anzugeben.

Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.

§ 3 Vollmacht

Der AG bevollmächtigt den AN, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.
Dies umfasst insbesondere die Kommunikation mit Versicherungen, Werkstätten, Rechtsanwälten, Behörden und sonstigen Dritten.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Das Sachverständigenhonorar ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde,

zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig.

Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

§ 5 Sachverständigenhonorar

5.1 Grundhonorar

Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten exkl. MwSt. zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. (vor dem Schaden) die Berechnungsgrundlage. Grundlage der Berechnungen ist der Honorarbereich IV ermittelte Wert der aktuellen BVSK e.V. Honorarbefragung. Die Honorarliste liegt zur Mitnahme bei Auftragserteilung anbei oder kann jederzeit im Internet auf der Webseite des BVSK e.V. unter http://www.bvsk.de/ abgerufen werden.

Abweichend hiervon werden Schadengutachten bei Spezialfahrzeugen (z. B. LKW, NFZ, Exoten, Supersportwagen) nach Zeitaufwand gemäß Ziffer 5.2 abgerechnet.

5.2 Zeitabhängige Leistungen

 

Bei Beratungen, Stellungnahmen, Verbringungen, weiteren zusätzlichen Prüfungen/Aufträge oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit

  •  150,00 € / Stunde zzgl. MwSt. berechnet.

Im Falle von Spezialgutachten/Sondergutachten (LKW, NFZ, Spezialaufbauten, Motorräder, Oldtimer, etc.) oder Exoten (oder Supersportwagen) ein Stundensatz von derzeit:

  • 180,00 € / Stunde zzgl. MwSt. berechnet.

5.3 Ausnahmefälle

In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden.

5.4 Oldtimerbewertungen/Gebrauchtwagenbewertungen

Bei Oldtimer- und Gebrauchtwagenbewertungen erfolgt die Honorierung auf Basis einer individuellen Festpreisvereinbarung.

5.5 Nebenkosten

Nur tatsächlich angefallene Kosten werden berechnet.

Zusätzlich zum Grundhonorar werden folgende Nebenkosten berechnet:

  • Fotos: 2,00 € / Stück

  • Kopien: 0,50 € / Seite

  • Schreibkosten: 1,80 € / Seite

  • Fahrtkosten: 0,70 € / km (unter 15 km pauschal 10,00 €)

  • Telefon/Porto-Pauschale: 15,00 €

  • EDV-Abrufe / Restwertbörsen: 20,00 €

  • Fehlerspeicher-Auslesen: 73,00 €

  • Hebebühne: 73,00 €

  • Lackmessung: 25,00 €

  • Achsvermessung: 139€

  • Karosserievermessung: 270€

 

Alle Angaben zzgl. MwSt.

Insbesondere können die Kosten der Restwertermittlung je nach verschiedenen Ermittlungswegen abweichen.

Weitere notwendige Nebenkosten werden nach dem tatsächlichen Aufwand oder der uns vorliegenden Fremdrechnung abgerechnet.

5.6 Nachbesichtigung / Zusatzleistungen

Nachbesichtigungen, Stellungnahmen, Ergänzungsgutachten oder Rechnungsprüfungen gelten als neue Aufträge und werden mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten zzgl. MwSt. abgerechnet. Bei Nachtragsgutachten wird zusätzlich die Differenz des Honorars hinzugerechnet und ist ausschlaggebend. Werden zur vollständigen Auftragserfüllung zwingend weitere Nebenkosten fällig werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

5.7 Montage/Demontagearbeiten

Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet, Ausnahmen bilden Betriebe, die dazu beauftragt wurden. Hier ist die gestellte Rechnung zu zahlen.

§ 6 Differenzvergütung

Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken- entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger- so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß § 5, 5.2 dieser AGB.

§ 7 Widerrufsrecht

Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir (KFZ-Sachverständiger Saberi, Maziar Saberi, Bürgermeister-Grünzweig-Straße 1, 67059 Ludwigshafen am Rhein– gutachtersaberi@gmail.com – Tel: 0163/4719645 mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Brief, oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§ 8 Terminvereinbarung / Stornierung

Vereinbarte Termine sind verbindlich.

Absagen müssen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen.
Andernfalls kann eine Ausfallpauschale berechnet werden.

§ 9 Gutachtenerstellung

Der Auftraggeber erhält das Gutachten in digitaler Form (PDF) sowie auf Wunsch in gedruckter Ausfertigung.

Standardmäßig werden ein Original sowie bis zu zwei weitere Ausfertigungen erstellt. Weitere Ausfertigungen werden gesondert berechnet.

Die im Gutachten enthaltenen Lichtbilder werden digital erstellt und archiviert. Die Bilddateien verbleiben beim Auftragnehmer.

Form, Aufbau und Inhalt der Gutachten entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Richtlinien des IfS Köln oder vergleichbaren anerkannten Standards (z. B. BVSK).

§ 10 Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens erfolgt auf Risiko des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 11 Haftungsbegrenzung

Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Die Haftung des Sachverständigen und seiner Erfüllungsgehilfen für Schäden wird, soweit dies gesetzlich möglich ist, ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung des Sachverständigen und seiner Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung einer für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlichen Pflicht sowie bei Leistungsvollzug und Unmöglichkeit der Leistung wird im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf einen Betrag von maximal 3.000.000 € pro Schadensfall bei Personen-/Sachschäden und 1.000.000 € bei Vermögensschäden beschränkt. Die Rechte des Auftraggebers aus Gewährleistung und wegen Haftung für zugesicherte Eigenschaften werden dadurch nicht berührt.

§ 12 Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 13 Datenverarbeitung

Für die Abwicklung von Aufträgen erfassen, verarbeiten und nutzen wir Ihre personenbezogenen Daten und speichern diese so lange wie die gesetzlichen Vorgaben es bestimmen oder bis auf Widerruf. Eine Übermittlung der Daten an Dritte kann je nach Vereinbarung zur vollständigen Vertragserfüllung und auf Wunsch des AG erfolgen oder notwendig werden.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragserfüllung verarbeitet und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

§ 14 Gerichtsstand/Schlussbestimmung & Salvatorische Klausel

Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz–Sachverständigenbüros in Ludwigshafen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Gerichtsstand ist der Sitz des Sachverständigenbüros:

Bürgermeister-Grünzweigstraße 1
67059 Ludwigshafen

Zusatz zu Kfz-Bewertungen und Gutachtenaufträgen

  1. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers:
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Kfz-Sachverständigenbüro vor Erstellung des Gutachtens alle ihm bekannten Mängel, versteckte Schäden und früheren Unfälle des Fahrzeugs oder Kfz-Anhängers mitzuteilen, auch digital übermittelt, die die Verkehrssicherheit oder den Fahrzeugwert betreffen.

  2. Vorlage von Unterlagen:
    Soweit vorhanden, sind die zum Fahrzeug gehörenden Papiere vorzulegen, insbesondere:

  • Fahrzeugbrief und -schein

  • Betriebserlaubnis und Prüfbuch

  • Anmeldebescheinigung der zuständigen Behörde

  • Originalrechnungen über Instandsetzungen und Reparaturen

Diese Unterlagen dienen der vollständigen und korrekten Bewertung.

  1. Einsprüche gegen die Bewertung:
    Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung sind schriftlich schriftlich per E-Mail oder Post und unter Beifügung des Gutachtens innerhalb von einer Woche nach Zustellung des Gutachtens an das Kfz-Sachverständigenbüro zu richten. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Bewertung als akzeptiert.

  2. Versand der Gutachten:
    Die Gutachten werden standardmäßig per Nachnahme versendet. Andere Versandarten (z. B. E-Mail oder Post auf Rechnung) sind nach vorheriger Absprache mit dem Auftragnehmer möglich.

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